Immobilienbewertung
Wir fertigen für Sie Gutachten für private und gerichtliche Zwecke an.
1. Wertsschätzungen
Sind kurze Gebäudewerteinschätzungen auf der Basis des örtlichen
Immobilienmarktes und den vorliegenden Gebäudedaten. Dabei erfolgt
keine detaillierte Gebäudeaufnahme und Grundstücksrechtliche Belange.
2. Verkehrswertberechnungen
Nach BauGB und Wertermittlungsverordnung.
Hier werden alle wertbeeinflussenden Umstände erfasst und das
Gebäude und das Grundstück mit seinen tatsächliche Quantitäten und
Qualitäten erfasst.
3. Versicherungswertermittlung
Bei dieser Art von Wertermittlung wird der Wiederherstellungswert der
Immobilie bzw. des bebauten oder unbeauten Grundstücks ermittelt.
Dieser Wert ist für Gebäude- und Brandversicherungen wichtig.
4. Beleihungswertberechnung
Die Finanzinstitute machen vom Verkehrswert Risikoabschläge. Danach
richtet sich die Höhe des Kredits. Basis einer fundierten Beleihungswert-berechnung ist ein sorgfälltiges Verkehrswertgutachten. Liegt dies nicht vor,
ist die Gefahr groß, dass das Finanzinstitut von falschen Grundlagen ausgeht
und eventuell einen zu geringen Beleihungswert errechnet.
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der prozentuallen Höhe des
Beleihungswertes. Bis ca. 60% des Beleihungswertes werden günstige
Zinsen angeboten. Darüber wird ein Zinsaufschlag berechnet oder
weitere Sicherheiten verlangt.