Immobilienbewertung

Wir fertigen für Sie Gutachten für private und gerichtliche Zwecke an.

 

1. Wertsschätzungen

 

Sind kurze Gebäudewerteinschätzungen auf der Basis des örtlichen

Immobilienmarktes und den vorliegenden Gebäudedaten. Dabei erfolgt

keine detaillierte Gebäudeaufnahme und Grundstücksrechtliche Belange.

 

2. Verkehrswertberechnungen

Nach BauGB und Wertermittlungsverordnung.

Hier werden alle wertbeeinflussenden Umstände erfasst und das

Gebäude und das Grundstück mit seinen tatsächliche Quantitäten und

Qualitäten erfasst.

 

3. Versicherungswertermittlung

 

Bei dieser Art von Wertermittlung wird der Wiederherstellungswert der

Immobilie bzw. des bebauten oder unbeauten Grundstücks ermittelt.

Dieser Wert ist für Gebäude- und Brandversicherungen wichtig.

 

4. Beleihungswertberechnung

 

Die Finanzinstitute machen vom Verkehrswert Risikoabschläge. Danach

richtet sich die Höhe des Kredits. Basis einer fundierten Beleihungswert-berechnung ist ein sorgfälltiges Verkehrswertgutachten. Liegt dies nicht vor,

ist die Gefahr groß, dass das Finanzinstitut von falschen Grundlagen ausgeht

und eventuell einen zu geringen Beleihungswert errechnet.

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der prozentuallen Höhe des

Beleihungswertes. Bis ca. 60% des Beleihungswertes werden günstige

Zinsen angeboten. Darüber wird ein Zinsaufschlag berechnet oder

weitere Sicherheiten verlangt.