Brandschutz

Seit einigen Jahren wird von den Genehmigungsbehörden ein

Brandschutzkonzept für Gebäude gefordert. Ohne dieses Brandschutz-

konzept erhalten Sie keine Baugenehmigung.

 

Wir erstellen für unsere Auftraggeber diese Brandschutzkonzepte

für alle Gebäudeklassen.

 

Für die Gebäudeklassen I-IV ist Herr Architekt Dipl.-Ing.(FH)

Klaus Bornschlegel selbts aufstellungs- und vorlageberechtigt.

 

Für Sonderbauten und der Gebäudeklasse V stellen wir diese

Brandschutzkonzepte auf und lassen Sie durch einen Prüfingenieur

bzw. der zuständigen Baubverwaltungsehörde prüfen.

 

Das wichtigste bei Brandschutzplanung ist, dass der Investor und sein

Planer rechtzeitig an dieser denkt. Eine nachträgliche Brandschutzplanung

führt immer zu unvermeidlichen Mehrkosten und Nutzungsein-

schränkungen, die nur in der Planungszeit verhindert werden können.

 

Wir beraten Sie in den Bereichen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Erstellen Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise nach Bauvorlagenverordnung für die Baugenehmigung.

 

Außerdem erhalten Sie Flucht- und Rettuingswegpläne, Feuerwehrpläne und

eine Brandschutzordnung.

 

Der Brandschutzplaner gehört an dem ersten Vorentwurf mit eingeschaltet.