Brandschutz
Seit einigen Jahren wird von den Genehmigungsbehörden ein
Brandschutzkonzept für Gebäude gefordert. Ohne dieses Brandschutz-
konzept erhalten Sie keine Baugenehmigung.
Wir erstellen für unsere Auftraggeber diese Brandschutzkonzepte
für alle Gebäudeklassen.
Für die Gebäudeklassen I-IV ist Herr Architekt Dipl.-Ing.(FH)
Klaus Bornschlegel selbts aufstellungs- und vorlageberechtigt.
Für Sonderbauten und der Gebäudeklasse V stellen wir diese
Brandschutzkonzepte auf und lassen Sie durch einen Prüfingenieur
bzw. der zuständigen Baubverwaltungsehörde prüfen.
Das wichtigste bei Brandschutzplanung ist, dass der Investor und sein
Planer rechtzeitig an dieser denkt. Eine nachträgliche Brandschutzplanung
führt immer zu unvermeidlichen Mehrkosten und Nutzungsein-
schränkungen, die nur in der Planungszeit verhindert werden können.
Wir beraten Sie in den Bereichen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Erstellen Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise nach Bauvorlagenverordnung für die Baugenehmigung.
Außerdem erhalten Sie Flucht- und Rettuingswegpläne, Feuerwehrpläne und
eine Brandschutzordnung.
Der Brandschutzplaner gehört an dem ersten Vorentwurf mit eingeschaltet.